Pflege 2026 – kurz und einfach erklärt

Das Wichtigste auf einen Blick
Stand der Informationen: Januar 2026

Diese Übersicht zeigt in einfacher Sprache, was sich im Jahr 2026 in der Pflege geändert hat und was gleich geblieben ist. Sie richtet sich an pflegende Angehörige und Pflegebedürftige, die sich schnell orientieren möchten.

Was ist neu ab 2026?

Mehr Anerkennung für ehrenamtliche Betreuung

Ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten eine höhere jährliche Pauschale
Die Aufwandspauschale steigt von 425 Euro auf 450 Euro

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Fristen beachten

Das gemeinsame Jahresbudget bleibt bei bis zu 3.539 Euro
Neu: Kosten können nur noch für das laufende und das vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden
Leistungen aus 2026 müssen spätestens bis 31. Dezember 2027 beantragt werden

Weniger Pflicht-Beratungen bei Pflegegrad 4 und 5

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die nur Pflegegeld erhalten, haben weniger Pflichttermine

  • Neu: 2 verpflichtende Beratungseinsätze pro Jahr
  • Bisher: 4 Pflichttermine
  • Freiwillige Beratung ist weiterhin bis zu 4 Mal jährlich möglich

Pflegegeld bei Krankenhaus oder Reha

Pflegegeld wird länger weitergezahlt

  • Neu: bis zu 8 Wochen bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt
  • Bisher: nur 28 Tage
  • Auch die Rentenbeiträge für die pflegende Person laufen weiter

Digitale Pflegehilfen (DiPA)

Es gibt mehr Unterstützung für digitale Pflegehilfen
Neu ab 2026: monatliches Gesamtbudget von bis zu 70 Euro

  • bis zu 40 Euro für die digitale Anwendung
  • bis zu 30 Euro für Hilfe bei Einrichtung oder Nutzung

Wichtig: Die Anwendung muss offiziell zugelassen sein
Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende

Prävention wird wichtiger

Pflegefachkräfte und Pflegeberater können Präventionsangebote empfehlen
Zum Beispiel:

  • Bewegung und Mobilität
  • gesunde Ernährung
  • Sturzvermeidung
  • Stressabbau

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für anerkannte Kurse

Was bleibt gleich?

  • Pflegegrade ändern sich nicht
  • Der Entlastungsbetrag bleibt bei 131 Euro im Monat
  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen steigen 2026 nicht automatisch
  • Es gibt keine neuen Anträge oder zusätzlichen Pflichten für Angehörige

Kurz gesagt

2026 bringt keine große Pflegereform. Aber es gibt wichtige Erleichterungen:

  • weniger Bürokratie
  • mehr Sicherheit bei Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten
  • bessere Unterstützung durch digitale Angebote und Prävention

Rechtlicher Hinweis
Diese Übersicht dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie stellt keine Rechtsberatung, keine medizinische Beratung und keine individuelle Pflegeberatung dar. Gesetzliche Regelungen, Fristen und Leistungsbeträge können sich ändern oder im Einzelfall unterschiedlich angewendet werden.
Trotz sorgfältiger Erstellung kann keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit übernommen werden.
Für verbindliche und persönliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder eine andere zuständige Beratungsstelle.

Weitere rechtliche Hinweise finden Sie im Impressum dieser Website.

Quellen
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – Presseinformation „Das ändert sich 2026 in Gesundheit und Pflege“,
19. Dezember 2025; Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP); SGB XI.


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