Was ist neu ab 2026?
Pflege 2026 – Was sich für pflegende Angehörige ändert (kurz erklärt)
Das Wichtigste auf einen Blick
Diese Übersicht zeigt in einfacher Sprache, was sich im Jahr 2026 in der Pflege geändert hat und was gleich geblieben ist. Sie richtet sich an pflegende Angehörige und Pflegebedürftige, die sich schnell orientieren möchten.
Mehr Anerkennung für ehrenamtliche Betreuung
Ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten eine höhere jährliche Pauschale. Die Aufwandspauschale steigt von 425 Euro auf 450 Euro.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Fristen beachten
Das gemeinsame Jahresbudget bleibt bei bis zu 3.539 Euro.
Neu: Kosten können nur noch für das laufende und das vorherige Kalenderjahr abgerechnet werden. Leistungen aus 2026 müssen spätestens bis 31. Dezember 2027 beantragt werden.
Weniger Pflicht-Beratungen bei Pflegegrad 4 und 5
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5, die nur Pflegegeld erhalten, haben weniger Pflichttermine.
– Neu: 2 verpflichtende Beratungseinsätze pro Jahr
– Bisher: 4 Pflichttermine
– Freiwillige Beratung ist weiterhin bis zu 4 Mal jährlich möglich
Pflegegeld bei Krankenhaus oder Reha
Pflegegeld wird länger weitergezahlt.
– Neu: bis zu 8 Wochen bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt
– Bisher: nur 28 Tage
– Auch die Rentenbeiträge für die pflegende Person laufen weiter
Digitale Pflegehilfen (DiPA)
Es gibt mehr Unterstützung für digitale Pflegehilfen.
Neu ab 2026: monatliches Gesamtbudget von bis zu 70 Euro
– bis zu 40 Euro für die digitale Anwendung
– bis zu 30 Euro für Hilfe bei Einrichtung oder Nutzung
Wichtig: Die Anwendung muss offiziell zugelassen sein.
Nicht genutzte Beträge verfallen am Monatsende.
Prävention wird wichtiger
Pflegefachkräfte und Pflegeberater können Präventionsangebote empfehlen.
Zum Beispiel:
– Bewegung und Mobilität
– gesunde Ernährung
– Sturzvermeidung
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für anerkannte Kurse.
Was bleibt gleich?
Pflegegrade ändern sich nicht.
Der Entlastungsbetrag bleibt bei 131 Euro im Monat.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen steigen 2026 nicht automatisch.
Es gibt keine neuen Anträge oder zusätzlichen Pflichten für Angehörige.
Kurz gesagt
2026 bringt keine große Pflegereform. Aber es gibt wichtige Erleichterungen:
– weniger Bürokratie
– mehr Sicherheit bei Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten
– bessere Unterstützung durch digitale Angebote und Prävention
Rechtlicher Hinweis
Diese Übersicht dient ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Sie stellt keine Rechtsberatung, keine medizinische Beratung und keine individuelle Pflegeberatung dar. Gesetzliche Regelungen, Fristen und Leistungsbeträge können sich ändern oder im Einzelfall unterschiedlich angewendet werden.
Trotz sorgfältiger Erstellung kann keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit übernommen werden.
Für verbindliche und persönliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihre Pflegekasse, einen Pflegestützpunkt oder eine andere zuständige Beratungsstelle.
Weitere rechtliche Hinweise finden Sie im Impressum dieser Website.
Quellen
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) – Presseinformation „Das ändert sich 2026 in Gesundheit und Pflege“, 19. Dezember 2025; Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP); SGB XI.
© Pflegekompass · Stand Januar 2026